Erwachsenenschutzrecht
Mit dem per 1. Januar 2013 neu in Kraft gesetztem Erwachsenenschutzrecht, welches verschiedenste Änderungen in den Bereichen des Erschwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht vorsieht, wird beabsichtigt, das Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen zu fördern. Diesbezüglich wurden insbesondere Neuerungen respektive Änderungen in Bezug auf die Beistandschaft, Patientenverfügung, fürsorgliche Unterbringung sowie dem Vorsorgeauftrag vorgenommen.
Gerne zeigen wir Ihnen die Änderungen und die Ihnen zu Verfügung stehenden Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch auf und helfen Ihnen bei der Ausgestaltung der entsprechenden Absicherungen.