Personenunternehmen
Als Personenunternehmung unterliegen Sie auf Ihrem Anteil des jeweiligen Unternehmensgewinns und –kapitals wie eine natürliche Person der Einkommens- und Vermögenssteuer. Nebst der jährlich zu erstellenden Steuererklärung, den Jahresabschlüssen und Mehrwertsteuerabrechnungen, fällt oftmals zusätzlich die Komplexität der verschiedenen Arten von Steuern, welche unser Steuerrecht kennt, mit an. Gerne unterstützen wir Sie in den nachfolgenden steuertechnischen Bereichen:
- Einkommens- und Vermögenssteuer (jährliche Steuererklärung / Planung)
- Mehrwertsteuer
- Quellensteuer
- Verrechnungssteuer, pauschale Steueranrechnung und zusätzlicher Steuerrückbehalt USA
- Steuerausscheidungen (International und Kantonal)
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Steuerbelastungsberechnungen
- Vertretung vor Steuerverwaltung und Steuerbehörden
- Steuerplanung in Bezug auf Kapitalleistungen, Pensionierung
- Steuerplanung in Bezug auf Liquidationsverfahren bei Aufgabe der Selbständigkeit
- Steuerplanung bei Umstrukturierungen der Unternehmensform