Testament
Ein Testament, welches eine einseitige Verfügung eines Erblassers darstellt, bietet jedem die Möglichkeit, die Verteilung seiner Vermögenswerte zu bestimmen, ohne darüber Rechenschaft ablegen zu müssen. Dabei gilt es, die drei Varianten eines Testamentes zu beachten, welche vom eigenhändigen Testament über das öffentliche Testament bis zum Nottestament reichen. Wir helfen Ihnen gerne beim Erstellen eines eigenhändigen Testaments, während Sie bei den anderen Varianten eine öffentliche Urkundsperson respektive einen Anwalt aufsuchen können.
Wir bitten Sie zu beachten, dass mit einer Testamentslösung insbesondere die Erbeinsetzung, allfällige Vermächtnisse, Nutzniessungslösungen, Errichtungen von Stiftungen, Teilungsbestimmungen und Willensvollstrecker erlassen werden können. Wir helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung und Ausarbeitung Ihres Testaments.