Nachfolgeplanungen / M&A
Wer seine Nachfolge bereits zu Lebzeiten ordnet, erreicht zwei Dinge. Zum einen wird die Nachfolge im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach eigenen Wünschen geregelt. Zum anderen lässt sie sich wirtschaftlich und steuerlich optimal realisieren. Eine Nachfolgeplanung drängt sich insbesondere bei jenen Personen auf, die eine eigene Firma oder Liegenschaft besitzen.
Im Bereich der Unternehmensnachfolge gibt es verschiedenste Varianten, die Nachfolgeregelung zu lösen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Regelung und Ausgestaltung einer familieninternen Nachfolge (FBO), einer unternehmensinternen Nachfolge (MBO) oder einer familien- und unternehmensexternen Nachfolge (MBI).
Wie lange die Dauer des Abwicklungsprozesses einer Unternehmensübertragung dauert, hängt mitunter von der Art der Unternehmensnachfolge, den Anforderungen an den Käufer und der Bereitschaft respektive des Antriebes des jeweiligen Eigentümers für die Übertragung zusammen.
Gerne helfen wir Ihnen beim Planungsprozess der Übertragung, der Unternehmensbewertung (Preisdefinierung), beim Verhandlungsprozess sowie der Finanzierungslösung mit den diversen Finanzinstituten.
Im Bereich der Immobilien sind insbesondere die Nachlassplanung und die damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen in Bezug auf die Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie den Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern zu beachten. Während letztere (Handänderungssteuer) nur noch in vereinzelten Kantonen vorkommt, betreffen die restlichen Gesetzgebungen in Bezug auf die Übergabe von Liegenschaften jeden einzelnen Immobilienbesitzer. Damit keine unnötigen Steuern anfallen und möglichen Streitpunkten in Bezug auf die Nachlassregelung vorgegriffen werden kann, lohnt es sich, eine Nachfolgeplanung für Ihre Immobilien frühzeitig in Angriff zu nehmen. Gerne beraten wir Sie in der Ausgestaltung Ihrer Immobiliennachfolge.